Teil 8
1
Nachtodlich und vorgeburtlich
In seinem Werk ‚Über die Natur und den Ursprung der Seele‘ hat Albertus Magnus im 13. Jahrhundert die weitere Entwicklung der Seele nach dem Tod erörtert. Für unsere Frage nach dem Inneren und Äußeren sind seine Erörterungen hilfreich, da es ja schwierig erscheint noch ein Inneres oder Äußeres im räumlichen Sinne zu denken, wenn die irdische Leiblichkeit wegfällt. Im Kapitel 13 dieses Buches, (das nicht von der Natur, sondern von der Natur der Seele handelt) behandelt er die Frage, was mit der Seele nach dem Tode durch die Gegenstände des Erkennens geschieht. Da das Wahrnehmen der sinnlichen Gegenstände abhängig ist von der Erkenntnisleistung des intellectus, der selbst aber erst einmal unwahrnehmbar ist, strahlt das Licht, das auf die Gegenstände „zurückgebogen“ war, zu ihm zurück (in der Wahrnehmung) und er „behält“ dieses „intelligible“ Licht. In heutiger Sprache könnte man vielleicht so formulieren: Dem Wahrnehmen liegt eine (unerkannte) Erkenntnistätigkeit zugrunde, die im Wahrnehmen auf den Erkennenden zurückstrahlt. Sie ist permanent in ihm tätig, wird aber nur durch die Wahrnehmung und an der Wahrnehmung sich bewusst. Gleiches gilt für das Vorstellen, das sich auf die Wahrnehmungen bezieht. Auch in ihm ist der Intellectus tätig – wir bemerken aber nur das Vorgestellte und nicht unsere Erkenntnistätigkeit, mit der wir vorstellen. „Diese Lichter behält also der auf sich zurückgewendete Intellekt, und von diesen Lichtern wird er erleuchtet und so erleuchtet wird seine Erkenntnisfähigkeit umfassender als sie durch sich selbst ist.“ (S.209) Weiterlesen →
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